letzte Aktualisierung: 21.08.2011
PLATZORDNUNG
Rücksichtnahme und
Hilfsbereitschaft sind Grundlagen für ein gutes Vereinsleben.
Das Betreten der Platzanlage
und die Benutzung geschehen auf eigene Gefahr.
Die Fahrzeuge sind auf dem
Parkplatz so abzustellen, dass der vorhandene Raum gut genutzt werden
kann und der Verkehr nicht behindert wird.
Der Wirtschaftsweg zum
Übungsplatz, das Übungsgelände und das Grundstück der Familie Claßen
sind stets sauber zu halten.
Ebenso ist jeder Hundeführer
angehalten, auf dem gesamten Vereinsgelände die Geschäfte des Hundes zu
unterbinden. Sollte diese Unart doch vorkommen, so ist jeder Hundeführer
verpflichtet,
für jedes Pinkeln 0,50€
für jeden Haufen 1,00€
in das dafür vorgesehene Sparschwein zu zahlen.
(Einstigste Ausnahme: Die Zahlung entfällt während
der Welpen- & Junghundübungseinheit)
Der Haufen ist immer vom Hundeführer sofort zu
beseitigen.
Im Vordergrund der Bemühungen
stehen die Ausbildung des Hundes und das Anleiten der Hundeführer.
Deshalb ist auf den Übungsablauf die gebotene Rücksicht zu nehmen.
Hundebesitzer haften für ihren
Hund.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Hunde mit ansteckenden
Krankheiten sind von der Platzanlage fernzuhalten.
Ebenso ist auf die Einhaltung
der nötigen Impfungen zu achten und dies durch Vorlage des Impfbuches
bei den Ausbildern nachzuweisen.
Die Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
Das Anbinden der Hunde am Zaun
ist untersagt.
Das Spielen der Hunde geschieht
auf eigene Gefahr.
Auf dem Vereinsgelände sind
alle Hunde an der Leine zuhalten.
Die Boxen sind sauber zu
hinterlassen
Eingang zum Übungsgelände ist
frei zuhalten
Eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung muss für jeden Hund vorhanden sein,
ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Die vom Verein zur Verfügung gestellte Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und festgestellte Beschädigungen den Ausbildern oder Vorstand bekannt zumachen.