letzte Aktualisierung: 21.08.2011

PLATZORDNUNG

 

  • Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind Grundlagen für ein gutes Vereinsleben.
     

  • Das Betreten der Platzanlage und die Benutzung geschehen auf eigene Gefahr.
     

  • Die Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz so abzustellen, dass der vorhandene Raum gut genutzt werden kann und der Verkehr nicht behindert wird.
     

  • Der Wirtschaftsweg zum Übungsplatz, das Übungsgelände und das Grundstück der Familie Claßen sind stets sauber zu halten.
     

  • Ebenso ist jeder Hundeführer angehalten, auf dem gesamten Vereinsgelände die Geschäfte des Hundes zu unterbinden. Sollte diese Unart doch vorkommen, so ist jeder Hundeführer verpflichtet,
    für jedes Pinkeln       0,50€
    für jeden Haufen       1,00€
    in das dafür vorgesehene Sparschwein zu zahlen.
    (Einstigste Ausnahme: Die Zahlung entfällt während der Welpen- & Junghundübungseinheit)
    Der Haufen ist immer vom Hundeführer sofort zu beseitigen.
     

  • Im Vordergrund der Bemühungen stehen die Ausbildung des Hundes und das Anleiten der Hundeführer. Deshalb ist auf den Übungsablauf die gebotene Rücksicht zu nehmen.
     

  • Hundebesitzer haften für ihren Hund.
     

  • Eltern haften für Ihre Kinder.
     

  • Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Platzanlage fernzuhalten.
     

  • Ebenso ist auf die Einhaltung der nötigen Impfungen zu achten und dies durch Vorlage des Impfbuches bei den Ausbildern nachzuweisen.
     

  • Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.
     

  • Das Anbinden der Hunde am Zaun ist untersagt.
     

  • Das Spielen der Hunde geschieht auf eigene Gefahr.
     

  • Auf dem Vereinsgelände sind alle Hunde an der Leine zuhalten.
     

  • Die Boxen sind sauber zu hinterlassen
     

  • Eingang zum Übungsgelände ist frei zuhalten
     

  • Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss für jeden Hund vorhanden sein, ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
     

  • Die vom Verein zur Verfügung gestellte Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und festgestellte Beschädigungen den Ausbildern oder Vorstand bekannt zumachen.

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